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Ein "Sieg", so sieht es auf dem ersten Blick aus. Aber der Teufel steckt im Detail. Es geht lediglich um das Verfassungsschutzgesetz von NRW. Grundätzlich wird die Online-Durchsuchung "unter strengen Auflagen" nämlich akzeptiert.
Nun wird sich die grosse Koalition schnell daran begeben, dieses Urteil in ein mehr oder minder schwammiges Gesetz zu giessen. Und dann haben wir die: die grundgesetz-konforme Online-Durchsuchung auf Landesebene!
Update: golem.de hat klammheimlich den Artikel nahezu komplett umgeschreiben anstatt einen zweiten online zu stellen. Ich hab leider kein Screenshot. Sollte jmd. von euch einen haben, bitte per Mail an uns.
Update 2: Hier das Urteil im Volltext.
So schreibt die Süddeutsche Zeitung:
Wenn Terroristen sich modernster Kommunikationstechniken bedienten, könne der Verfassungsschutz nicht auf dem technischen Stand von vor zehn Jahren stehenbleiben, sagte Herrmann nach der Kabinettssitzung in München. Es gehe darum, terroristische Gefahren aufzuklären und das Leben Unschuldiger zu schützen. Die herkömmlichen Befugnisse reichten für eine effektive Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität nicht aus, sagte er. Ein Verzicht auf Online-Untersuchungen würde eine "Einladung an Terroristen" bedeuten.
Dieser Argumentation kann man durchaus folgen, sind doch die Möglichkeiten für Jedermann gegeben, Nachrichten zu verschlüsseln. Als Software wäre da zum Beispiel steghide zu nennen, mit der man Bilder und Videos der Art bearbeiten kann, dass man in diese Dateien Texte, die dann auch verschlüsselt werden, einbetten kann, ohne dass dieses auffällt.
Es wird daher versucht, an Daten heranzukommen, bevor diese verschlüsselt werden. Bei VoIP-Gesprächen würde dies also zum Beispiel durch ein direktes Signalabgreifen vom Mikrofon des Computers.
Aber auch hier werden die Ermittler wieder vor Problemen stehen, denn Nachrichten können auf Computern erstellt und verschlüsselt werden, die keinen Kontakt zu einem Netzwerk haben (die verschüsselten Daten werden per USB-Stick auf den Netzcomputer übertragen, bzw. von dort direkt versendet) und VoIP-Telefonie ist nicht mehr auf den Computer beschränkt.
Das größte Problem ist jedoch, dass die Durchsuchung heimlich erfolgen soll, wobei immer noch nicht klar ist, wie das genau funktionieren soll. Die Ermittler müssten also zunächst in die Wohnung einbrechen, um direkt an den Computer zu gelangen. Aber auch hier könnte die Aktion ein Schuss ins Knie werden.
Da wäre zunächst das BIOS-Passwort, das zunächst geknackt werden muss. Danach könnte dann ein Passwort, bzw. ein ganzer Satz folgen, um die Partitionen zu "öffnen", wenn diese auch verschlüsselt sind. Zum Schluss muss dann noch das Passwort des Systemverwalters geknackt werden und zu guter letzt müssen die Ermittler noch die Software für das installierte Betriebssystem in der Tasche haben. Eine aufwendige Aktion, wenn zum Beispiel Solaris, Linux oder FreeBSD installiert ist. Was machen die Ermittler, wenn auf dem Rechner gar kein System installiert ist, da der Computer immer von einer CD gestartet wird?
Alles nur, weil immer wieder von Terrorgefahr geredet wird?
Zudem ist die heimliche Überwachung nicht nur völlig illegal (der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily ist damit - leider nach seiner Amtszeit - völlig auf die Nase gefallen!), auch ist dies ein weiterer Schritt in eine Diktatur, von der man meinen sollte, dass diese 1945 geendet hat. Und zwar auf ewig!
"Es ist doch schizophren, dass dieselben Menschen, die bedenkenlos ihre Daten ins Internet stellen, sofort die Stasi kommen sehen, wenn wir moderne Ermittlungsmethoden brauchen."
Lieber Herr Schäuble, ich persönlich finde es wesentlich "schizophrener", wenn Sie das "Internet" (mal wieder) mit meinem privaten Computer, und die Daten, die ich von mir aus ggf. im Internet präsentiere, mit denen auf meiner Festplatte vergleichen! Auch ist es schon ein gewaltiger Unterschied wenn ich wohl wissentlich etwas von mir allgemein im Internet zugänglich mache oder ob jemand heimlich meinen privaten und keineswegs zur Verfügung gestellten "Datenbestand" durchsucht/durchsuchen will.
Am Rande sei noch erwähnt, dass ich persönlich gespannt bin, wie lange Frau Zypries ihrer auf dem Kongress dargebotenen Linie treu bleibt ...
Wie ich darauf komme? Nunja, die Idee ist nicht ganz neu, sowas gibt es schon länger: verdächtige Personen werden per Video ausserhalb ihrer vier Wände verfolgt und überwacht. Schnee von gestern, nun soll alles anders werden. Unsere Polizeichefs wollen jetzt nämlich das rundum sorglos komplett-Überwachungspaket, incl. Video-Überwachung mit "versteckter" Kamera in den eigenen vier Wänden! Damit nicht genug, sie wollen nämlich auch eine "präventive" Telefonüberwachung von Personen, die noch nicht einmal "verdächtig" sind.
Alles klar soweit? Das muss man sich mal genüsslich auf der Zunge zergehen lassen ... George Orwell war wohl Hellseher, dagegen ist Nostradamus ein Schuljunge. Ich hab vor ein paar Wochen mal wieder "Staatsfeind Nr. 1" gesehen. Erschreckend wie wirklich dieser Film mittlerweile schon geworden ist, und es scheint, wir kommen dieser Fiktion wieder ein Stück näher. Sollten unsere Polizeichefs mit ihren Forderungen wirklich durchkommen, werde ich meine Wohnung wohl "präventiv" schon einmal selber verwanzen und mit Videocameras versehen ... man kann ja nie wissen, wer sich dort so rumtreibt. Und wenn mich mal wer überwachen will, muss er sich die Mühe der Installation gar nicht mehr machen!
Nach Ansicht der Regierung beginne "der Schutzbereich des Artikels 10" Grundgesetz erst dann, wenn der Übermittlungsvorgang unumkehrbar eingeleitet" ist. Mit anderen Worten: Erst wenn die Daten abgeschickt wurden, fallen sie unter das Brief- und Fernmeldegeheimnis.Sehr interessante Meinung, heisst das ein Polizist könnte sich auch vor den Post-Briefkasten stellen und jeden Bürger dazu auffordern seine Briefe zu öffnen und ihm zu zeigen? Schliesslich ist es nicht nicht zu einem "unumkehrbarem Übermittlungsvorgang" gekommen. Meine Güte es ist doch immer wieder eine "wahre Freude" zu sehen wie unsere Rechte verdreht werden um sie mehr und mehr auseinander zu nehmen.
Laut Grundgesetz §13.1 gilt ja eigentlich die "Unverletzlichkeit der Wohnung", welche in Ausnahmefällen durch eine richterliche Anordnung ausser Kraft gesetzt werden kann. Nur wenn wegen jedem Sch**ss ein Richter eine HD anordnet, dann ist der Artikel ansich eine reine Farce.
Mich würden ja mal Statistiken interessieren, wieviele Hausdurchsungen es in Deutschland pro Jahr gibt, hat da jemand zufällig was?
Achja, vor einigen Tagen bin ich zufälligerweise auch auf eine Aufnahme von Udo Vetters (lawblog.de) Vortrag auf dem 23C3 gestossen, sollte man sich mal anschauen, man weiss ja nie wann man selbst mal dran ist, weil man z.B. seinen TÜV vergessen hat oder so. ;-)


