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Alles was zur Beruhigung der Kritiker im Vorfeld gesagt und in den letzte Woche unterzeichneten Vertraegen eingebracht wurde ist hinfaellig. Die Aussage das auf der Stopseite keine Benutzerdaten gespeichert werden sollen - hinfaellig. Die Eingrenzung auf aussereuropaeische Webseiten - weg. Da fehlen einem wirklich die Worte.
Und was jetzt? Hoffen auf Karlsruhe? Muesste den Politikern nicht langsam auffallen das dort ein Gesetz nach dem anderen einkassiert wird? Vielleicht wird es Zeit fuer eine Three-Strikes Regelung - wird das dritte Gesetz vom Verfassungsgericht einkassiert wird das als Beweis gedeutet das die Regierung die Verfassung nicht verstanden hat und wir kriegen Neuwahlen. Fuer mich steht jedenfalls fest das es so kaum weitergehen kann. Hier wird ein lupenreiner Zensurmechanismus installiert, diejenigen gegen die es angeblich geht brauchen nichtmal Ahnung von Technik haben um der ganzen Sache zu entgehen (man braucht ja nur zu einem kleinen Provider zu wechseln, Ausnahmeregelung sei dank!) und die Politiker luegen uns dabei noch direkt ins Gesicht.
Das erschreckenste ist aber: die breite Masse juckt es einfach nicht. Jedes Volk hat die Regierung die es verdient - scheinbar ist was dran.
Dem heute in Karlsruhe veröffentlichten Urteil zufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig.Quelle: SPON
Das Gesetz in NRW wurde also scheinbar eher wegen formaler Fehler gekippt, ich denke die Online-Durchsuchung wird uns dann auf Bundes-Ebene (hilfsweise ueber die EU - "wir konnten nichts dagegen tun") aufs Auge gedrueckt werden.
Fuer die Verfassungsklage gegen das Thema VDS befuerchte ich dann aehnliches.
UPDATE: Golem hat klammheimlich aus "...verbietet Online-Durchsuchungen" ein "...verbietet Online-Durchsuchungen weitgehend" gemacht. tststs.
Ein "Sieg", so sieht es auf dem ersten Blick aus. Aber der Teufel steckt im Detail. Es geht lediglich um das Verfassungsschutzgesetz von NRW. Grundätzlich wird die Online-Durchsuchung "unter strengen Auflagen" nämlich akzeptiert.
Nun wird sich die grosse Koalition schnell daran begeben, dieses Urteil in ein mehr oder minder schwammiges Gesetz zu giessen. Und dann haben wir die: die grundgesetz-konforme Online-Durchsuchung auf Landesebene!
Update: golem.de hat klammheimlich den Artikel nahezu komplett umgeschreiben anstatt einen zweiten online zu stellen. Ich hab leider kein Screenshot. Sollte jmd. von euch einen haben, bitte per Mail an uns.
Update 2: Hier das Urteil im Volltext.
"Ermittler gehen daher davon aus, dass Personen, denen anhand der Abrufe über ihre IP-Adresse nur eine kurze Verweildauer nachgewiesen werden konnte, eher zufällig auf das Angebot gestoßen sein dürften. Erst wenn die IP-Protokolle auf einen längeren Aufenthalt und den Download mehrerer Bilder schließen lassen, wurden die Ermittlungen fortgeführt. Ebenso spielt eine Rolle, ob nur kleine Vorschaubilder angezeigt wurden oder auch Großbilder angesehen wurden. Die Grenzwerte, die über Einstellung oder Hausdurchsuchung entscheiden, variieren offenbar je nach zuständiger Behörde.Schwupps, kaum schaut man sich Urlaubsfotos an, schon ist man verdächtig. Dann lieber alles ohne Bilder ... ist das die deutsche Version von Web 3.0?
Für einige Staatsanwälte ist das Betrachten von Posing-Bildern offenbar schon ein ausreichender Grund, weiter zu ermitteln. "Wer sich solche Bilder über einen längeren Zeitraum anschaut, der hat ein weitergehendes Interesse", sagt ein Sprecher der Paderborner Staatsanwaltschaft in der Neuen Westfälischen."
Hier also ein Auszug, was auf Heise-Online zu lesen ist:
Seit der Föderalismusreform I hat der Bund die alleinige Kompetenz, das Melderecht zu regeln. Schon vor einem Jahr hatte das Innenministerium ein zentrales Melderegister angekündigt. Der Referentenentwurf sieht jetzt vor, dass das Bundesmelderegister beim Bundesverwaltungsamt angesiedelt wird. Von jeder in Deutschland gemeldeten Person würden mindestens 27 persönliche Daten gespeichert, wesentlich mehr als heute in den Meldebehörden erfasst sind. Darunter das Geschlecht, die Religionszugehörigkeit, der Familienstand sowie die Steueridentifikationsnummer, die jeder Steuerpflichtige sein Leben lang behält. Auch Pass- und Ausweisdaten sollen gespeichert werden, nicht allerdings die biometrischen Merkmale.
Unter Umständen könnte der Datensatz jeder Person auf über 60 Einträge anwachsen. Neben der E-Mail-Adresse ("elektronische Bürgeradresse") sowie Hochzeitstag- und Ort sollen auch die gesetzlichen Vertreter samt Doktorgrad, Anschrift, Geburtstag, Geschlecht und Todestag im Bundesmelderegister erfasst werden. Die gleichen Daten werden von Ehegatten, Lebenspartnern und minderjährigen Kindern gespeichert. Weitere Informationen sollen für bestimmte Zwecke erfasst werden: Darf die Person wählen oder gewählt werden? Ist sie bereits für den Wehrdienst erfasst worden? Wurde eine Waffenerlaubnis erteilt; wenn ja, wann? Wurde eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erteilt; wenn ja, wann?
Immerhin gibt es aber noch unseren wirklich netten Peter Schaar, seines Zeichens Bundesdatenschutzbeauftragter, leider ein Mann ohne wirkliche Macht. Jedenfalls tut er wieder seine Bedenken kund und über 80 Millionen Bürger sollten ihm mal aufmerksam zuhören.
Wer nämlich von diesen 80 Millionen auch nur eine kleine Ahnung von Datenbankdesign hat, oder einfach mal seine Fantasie anstrengt, wird auf den Trichter kommen müssen, dass StudiVZ, Xing und wie die ganzen "Web 2.0"-Netzwerke heissen, ein Dreck gegen das sind, was unser Stasiminister ausheckt. Pardon, in diesem Falle aushecken lässt (Wolli bleibt ja diesmal im Hintergrund, ist ja erst Donnerstag).
Aber interessant ist meiner Meinung nach der Aspekt der E-Mail-Adresse. Ich meine, wenn man keine hat, ist man dann gleich ein Gefährder, ein Terrorist, oder gar etwas noch schlimmeres (Politiker zum Beispiel)? Was passiert, wenn man als Mailadresse fickt-euch@foobar.invalid angibt? Gut, gegebenenfalls bekommt man dann seine persönliche Operation "Himmel" zu spüren, aber ähnlich blöde Gesichter dürfte es doch auch geben, wenn man bei der Religionszugehörigkeit sagt, man sei Pastafari?
Immerhin, wenn man völlig unsinnige Angaben macht, dann wird aus den schön gesammelten Daten das, was der Widerstand erreichen will: Ein Haufen Müll.
"Es ist doch schizophren, dass dieselben Menschen, die bedenkenlos ihre Daten ins Internet stellen, sofort die Stasi kommen sehen, wenn wir moderne Ermittlungsmethoden brauchen."
Lieber Herr Schäuble, ich persönlich finde es wesentlich "schizophrener", wenn Sie das "Internet" (mal wieder) mit meinem privaten Computer, und die Daten, die ich von mir aus ggf. im Internet präsentiere, mit denen auf meiner Festplatte vergleichen! Auch ist es schon ein gewaltiger Unterschied wenn ich wohl wissentlich etwas von mir allgemein im Internet zugänglich mache oder ob jemand heimlich meinen privaten und keineswegs zur Verfügung gestellten "Datenbestand" durchsucht/durchsuchen will.
Am Rande sei noch erwähnt, dass ich persönlich gespannt bin, wie lange Frau Zypries ihrer auf dem Kongress dargebotenen Linie treu bleibt ...
Sehr schön ist dabei der folgende Satz:
Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo. Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers.
Um einmal aus der Wikipedia zu zitieren:
Also, für mich liest sich das ja eher so als ob die Herren und Damen in den Roten Roben da das letzte Wort haben. Aber wenn der Herr Schäuble soetwas übersieht, wieso schafft er das BVG nicht gleich ab? Würde ihm sicher viel Arbeit und Ärger ersparen. Irgendeinen irrsinnigen Weg dafür wird er schon finden, ich bin mir da sehr sicher, der Mann ist ja schliesslich kreativ. Vielleicht sollte er sich aber nur in Geduld üben, früher oder später wird ja unter Umständen ein Richter nominiert der seine Ansichten teilt. Aber wer weiss, vlt. hat er auch einfach nur eine Wette mit Otto Schily laufen, ob er es denn schafft ein neues Luftsicherheitsgesetz durchzuboxen.Als Hüter der deutschen Verfassung hat das Gericht eine Doppelrolle einerseits als unabhängiges Verfassungsorgan und andererseits als Teil der judikativen Staatsgewalt auf dem speziellen Gebiet des Verfassungs- und Völkerrechts.
Obwohl es Entscheidungen anderer Gerichte kontrolliert, gehört es nicht zum Instanzenzug, sondern überprüft sie als Akte der Staatsgewalt, wie bei allen anderen Staatsorganen. Es findet dabei keine vollständige Rechtsprüfung statt, sondern eine Prüfung am Maßstab des Verfassungsrechts.
Update: Bei Lawblog von Udo Vetter ist momentan auch was zu dem Thema erschienen.


