Recently in Bundestrojaner Kategorie
Golem schreibt es zwar genau andersrum, aber SPON rueckt das dann gerade. Das umstrittene Gesetz in NRW ist zwar gekippt, aber:
Das Gesetz in NRW wurde also scheinbar eher wegen formaler Fehler gekippt, ich denke die Online-Durchsuchung wird uns dann auf Bundes-Ebene (hilfsweise ueber die EU - "wir konnten nichts dagegen tun") aufs Auge gedrueckt werden.
Fuer die Verfassungsklage gegen das Thema VDS befuerchte ich dann aehnliches.
UPDATE: Golem hat klammheimlich aus "...verbietet Online-Durchsuchungen" ein "...verbietet Online-Durchsuchungen weitgehend" gemacht. tststs.
Dem heute in Karlsruhe veröffentlichten Urteil zufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig.Quelle: SPON
Das Gesetz in NRW wurde also scheinbar eher wegen formaler Fehler gekippt, ich denke die Online-Durchsuchung wird uns dann auf Bundes-Ebene (hilfsweise ueber die EU - "wir konnten nichts dagegen tun") aufs Auge gedrueckt werden.
Fuer die Verfassungsklage gegen das Thema VDS befuerchte ich dann aehnliches.
UPDATE: Golem hat klammheimlich aus "...verbietet Online-Durchsuchungen" ein "...verbietet Online-Durchsuchungen weitgehend" gemacht. tststs.
So oder ähnlich muss es wohl im Leben des jungen Wolfgang S. zugegangen sein. Ob er damals sein Spielzeug immer bekommen hat oder nicht weiss ich leider nicht. Heutzutage, als Erwachsener, ist das natürlich alles viel einfacher.
Wieso darf ein Innenminister Dinge tun die keinerlei Rechtsgrundlage haben, obwohl er doch eigentlich darauf eingeschworen ist das Recht zu schützen?
Wieso darf ein Innenminister Dinge tun die keinerlei Rechtsgrundlage haben, obwohl er doch eigentlich darauf eingeschworen ist das Recht zu schützen?


